Ein Kündigungsschreiben beendet ein Arbeitsverhältnis schriftlich: Es nennt Absender, Empfänger, Ort und Datum, ein eindeutiges Enddatum sowie eine handschriftliche Unterschrift und verzichtet auf eine Begründung. Wer 2026 kündigt, prüft zuerst die passende Frist, formuliert dann kurz und sachlich und verschickt das Schreiben nachweisbar, etwa per Einschreiben.
Was gehört in ein Kündigungsschreiben?
Ein Kündigungsschreiben folgt einem festen Aufbau. Oben stehen Name und Adresse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, darunter Name und Adresse des Arbeitgebers, dazu Ort und Datum. Es folgt eine kurze, sachliche Betreffzeile wie „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“. Der Haupttext nennt das genaue Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll; eine Begründung ist rechtlich nicht notwendig und bleibt deshalb meist weg. Zum Schluss gehören eine höfliche Bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts sowie die eigenhändige Unterschrift, denn getippte Namen ohne Unterschrift gelten arbeitsrechtlich nicht als gültig. Wer beim Formulieren unsicher ist, findet in unserer Übersicht zu häufigen Rechtschreibfehlern eine gute Kontrollliste vor dem Absenden.
Kündigungsfristen in Österreich richtig berechnen
Für Angestellte regelt § 20 des Angestelltengesetzes (AngG) die Kündigungsfrist des Arbeitgebers gestaffelt nach Dienstjahren: Sie reicht von sechs Wochen im ersten und zweiten Dienstjahr bis zu fünf Monaten ab dem 25. Dienstjahr, jeweils zum Quartalsende. Quartalsende bedeutet konkret den 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember; auf einen dieser vier Termine muss die Kündigungsfrist des Arbeitgebers folglich enden. Kündigt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst, gilt in der Regel eine Frist von einem Monat zum Monatsletzten, sofern der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht. Für Arbeiterinnen und Arbeiter gelten oft abweichende, kollektivvertraglich geregelte Fristen. Wer unsicher ist, blickt vor dem Schreiben am besten in den eigenen Arbeitsvertrag und den zuständigen Kollektivvertrag, denn beide können die gesetzliche Grundfrist verlängern oder anders staffeln.
Muster für ein einfaches Kündigungsschreiben
Ein Grundmuster lässt sich leicht anpassen: Absenderadresse, Empfängeradresse, Ort und Datum, Betreff, Anrede, dann ein Satz wie „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].“ Danach folgt die Bitte um eine schriftliche Bestätigung sowie ein freundlicher Gruß mit Unterschrift. Wichtig ist ein eindeutig benanntes Datum: Formulierungen wie „zum nächstmöglichen Termin“ sind zwar zulässig, sorgen in der Praxis aber häufiger für Rückfragen des Arbeitgebers. Wer zusätzlich um ein Zwischenzeugnis bittet, erwähnt das in einem separaten Absatz, ohne den eigentlichen Kündigungstext zu vermischen. Der Aufbau ähnelt darin einem Bewerbungsschreiben: Klare Gliederung zählt mehr als lange Erklärungen, und überflüssige Füllwörter haben in einem formellen Schreiben nichts verloren.
Versand: Einschreiben, E-Mail oder persönliche Übergabe
Der sicherste Weg ist der Versand per eingeschriebenem Brief. Ein Einschreiben ist eine Postsendung, deren Zustellung die Post protokolliert und auf Wunsch bestätigt; genau das macht diesen Versandweg im Streitfall wertvoll, weil sich der Zugang beim Arbeitgeber damit nachweisen lässt. Wer den Briefumschlag dafür sauber beschriftet, vermeidet zusätzliche Verzögerungen bei der Post. Eine persönliche Übergabe gegen Unterschrift auf einer Kopie funktioniert ebenso gut und spart Portokosten. Eine einfache E-Mail genügt rechtlich häufig nicht, wenn im Arbeitsvertrag Schriftform vorgeschrieben ist: „schriftlich“ bedeutet im rechtlichen Sinn ein unterschriebenes Papierdokument, kein reines PDF ohne Unterschrift. Im Zweifel verschickt man am besten sowohl den Originalbrief als auch eine eingescannte Kopie per E-Mail, um den Zeitpunkt zusätzlich zu dokumentieren.
Häufige Fehler beim Kündigungsschreiben
Der häufigste Fehler ist ein unklares oder falsch berechnetes Enddatum, das die Kündigung faktisch verschiebt. Oft fehlt außerdem die Unterschrift, oder das Schreiben landet ohne Nachweis im Postkasten des Arbeitgebers. Manche Arbeitnehmer begründen ihre Kündigung ausführlich, was unnötig ist und im schlechtesten Fall spätere Diskussionen provoziert. Ein weiterer Klassiker: Die Kündigung geht an die falsche Adresse, etwa an eine Filiale statt an die Personalabteilung. Wer den Kollektivvertrag nicht prüft, riskiert eine zu kurze Frist und damit spätere Nachforderungen des Arbeitgebers.

Häufig gestellte Fragen
Wie schreibe ich ein Kündigungsschreiben richtig?
Ein korrektes Kündigungsschreiben nennt Absender, Empfänger, Datum und ein eindeutiges Enddatum des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt sachlich, verzichtet auf eine Begründung und schließt mit einer handschriftlichen Unterschrift. Wichtig ist außerdem, die passende Kündigungsfrist aus Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag korrekt zu übernehmen.
Wie schreibt man eine Kündigung in Österreich?
In Österreich reicht für Arbeitnehmer meist ein formloses, aber schriftliches Schreiben mit klarem Kündigungstermin. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, die im Angestelltengesetz oder Kollektivvertrag festgelegte Frist einzuhalten und das Schreiben nachweisbar zuzustellen, etwa per Einschreiben.
Wie schreibe ich das beste Kündigungsschreiben?
Am besten wirkt ein Kündigungsschreiben, das kurz, sachlich und eindeutig bleibt. Alle Pflichtangaben stehen drin, ein konkretes Datum ist genannt, und am Ende steht die Bitte um schriftliche Bestätigung. Wertende oder emotionale Formulierungen gehören nicht in dieses formelle Dokument, weil sie das weitere Arbeitsverhältnis unnötig belasten können.
Wie schreibe ich kurz und bündig eine Kündigung?
Für eine kurze Kündigung genügen drei bis vier Sätze: die Ankündigung der Kündigung, das genaue Datum, die Bitte um schriftliche Bestätigung und der Gruß mit Unterschrift. Zusätzliche Erklärungen sind überflüssig und lassen sich, falls gewünscht, in einem separaten Gespräch nachholen.
Checkliste vor dem Absenden
Vor dem Absenden lohnt sich ein kurzer Kontrollblick: korrekte Adressdaten oben, ein eindeutiges Enddatum innerhalb der gültigen Frist, die eigenhändige Unterschrift und, falls gewünscht, die Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Wer zusätzlich den eigenen Kollektivvertrag geprüft hat und das Schreiben per Einschreiben mit Zustellnachweis verschickt, reduziert das Risiko für Rückfragen oder einen späteren Streit um den Beendigungszeitpunkt.

